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   BFH, 12.12.2012 - VI B 50/12   

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https://dejure.org/2012,52338
BFH, 12.12.2012 - VI B 50/12 (https://dejure.org/2012,52338)
BFH, Entscheidung vom 12.12.2012 - VI B 50/12 (https://dejure.org/2012,52338)
BFH, Entscheidung vom 12. Dezember 2012 - VI B 50/12 (https://dejure.org/2012,52338)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • lexetius.com

    Schlüssige Darlegung eines Verfahrensmangels wegen Nichtaussetzung bzw. Ruhen des Verfahrens - Berücksichtigung nachträglich eingereichter Schriftsätze - Unzulässigkeit eines Befangenheitsantrags - Divergenz - Doppelte Haushaltsführung: Wohnen am Beschäftigungsort und ...

  • openjur.de

    Schlüssige Darlegung eines Verfahrensmangels wegen Nichtaussetzung bzw. Ruhen des Verfahrens; Berücksichtigung nachträglich eingereichter Schriftsätze; Unzulässigkeit eines Befangenheitsantrags; Divergenz; Doppelte Haushaltsführung: Wohnen am Beschäftigungsort und ...

  • Bundesfinanzhof

    FGO § 115 Abs 2 Nr 1, FGO § ... 115 Abs 2 Nr 2 Alt 1, FGO § 115 Abs 2 Nr 2 Alt 2, FGO § 115 Abs 2 Nr 3, FGO § 116 Abs 3 S 3, FGO § 116 Abs 5 S 2, FGO § 74, FGO § 155, EStG § 9 Abs 1 S 3 Nr 4 S 6, ZPO § 251, EStG VZ 2008
    Schlüssige Darlegung eines Verfahrensmangels wegen Nichtaussetzung bzw. Ruhen des Verfahrens - Berücksichtigung nachträglich eingereichter Schriftsätze - Unzulässigkeit eines Befangenheitsantrags - Divergenz - Doppelte Haushaltsführung: Wohnen am Beschäftigungsort und ...

  • Bundesfinanzhof

    Schlüssige Darlegung eines Verfahrensmangels wegen Nichtaussetzung bzw. Ruhen des Verfahrens - Berücksichtigung nachträglich eingereichter Schriftsätze - Unzulässigkeit eines Befangenheitsantrags - Divergenz - Doppelte Haushaltsführung: Wohnen am Beschäftigungsort und ...

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 115 Abs 2 Nr 1 FGO, § 115 Abs 2 Nr 2 Alt 1 FGO, § 115 Abs 2 Nr 2 Alt 2 FGO, § 115 Abs 2 Nr 3 FGO, § 116 Abs 3 S 3 FGO
    Schlüssige Darlegung eines Verfahrensmangels wegen Nichtaussetzung bzw. Ruhen des Verfahrens - Berücksichtigung nachträglich eingereichter Schriftsätze - Unzulässigkeit eines Befangenheitsantrags - Divergenz - Doppelte Haushaltsführung: Wohnen am Beschäftigungsort und ...

  • rewis.io

    Schlüssige Darlegung eines Verfahrensmangels wegen Nichtaussetzung bzw. Ruhen des Verfahrens - Berücksichtigung nachträglich eingereichter Schriftsätze - Unzulässigkeit eines Befangenheitsantrags - Divergenz - Doppelte Haushaltsführung: Wohnen am Beschäftigungsort und ...

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    FGO § 115 Abs. 2 Nr. 3; FGO § 115 Abs. 2 Nr. 1
    Zurückweisung der Nichtzulassungsbeschwerde betreffend die Berücksichtigung der Kosten doppelter Haushaltsführung mangels eines Verfahrensfehlers und mangels grundsätzlicher Bedeutung

  • datenbank.nwb.de

    Schlüssige Darlegung eines Verfahrensmangels wegen Nichtaussetzung des Verfahrens nach § 74 FGO; nachträglich eingereichte Schriftsätze begründen keinen Verfahrensmangel; Unzulässigkeit eines Befangenheitsantrags; Annahme einer Divergenz; Rechtsfragen zum Wohnen am ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Nichtzulassungsbeschwerde betreffend die Berücksichtigung der Kosten doppelter Haushaltsführung

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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (15)

  • BFH, 14.06.2012 - VI R 89/10

    Minderung der tatsächlichen Aufwendungen für die Wege zwischen Wohnung und

    Auszug aus BFH, 12.12.2012 - VI B 50/12
    Auch das mittlerweile mit Urteil vom 19. April 2012 durch den Senat entschiedene Verfahren VI R 59/11 (BFHE 237, 447, BStBl II 2012, 835) führte nicht dazu, dass das FG das Klageverfahren aussetzen oder zum Ruhen bringen musste.

    a) Der erkennende Senat hat in dem Revisionsverfahren zur Frage des Wohnens am Beschäftigungsort mittlerweile mit Urteil in BFHE 237, 449, BStBl II 2012, 835 entschieden.

    Der erkennende Senat hat --wie oben schon ausgeführt-- in dem Revisionsverfahren zur Frage des Wohnens am Beschäftigungsort mittlerweile mit Urteil in BFHE 239, 449, BStBl II 2012, 835 entschieden.

  • BFH, 19.04.2012 - VI R 59/11

    Wohnen am Beschäftigungsort bei doppelter Haushaltsführung

    Auszug aus BFH, 12.12.2012 - VI B 50/12
    NV: Die Rechtsfrage, wann eine Wohnung dem Wohnen "am Beschäftigungsort" dient, ist geklärt (Hinweis auf BFH-Urteil vom 19. April 2012 VI R 59/11, BFHE 237, 449, BStBl II 2012, 833).

    Auch das mittlerweile mit Urteil vom 19. April 2012 durch den Senat entschiedene Verfahren VI R 59/11 (BFHE 237, 447, BStBl II 2012, 835) führte nicht dazu, dass das FG das Klageverfahren aussetzen oder zum Ruhen bringen musste.

    a) Der erkennende Senat hat in dem Revisionsverfahren zur Frage des Wohnens am Beschäftigungsort mittlerweile mit Urteil in BFHE 237, 449, BStBl II 2012, 835 entschieden.

  • BFH, 05.03.2009 - VI R 23/07

    Rechtsprechungsänderung bei doppelter Haushaltsführung in sog.

    Auszug aus BFH, 12.12.2012 - VI B 50/12
    NV: Die Rechtsfrage, ob eine aus beruflichem Anlass begründete doppelte Haushaltsführung auch in den Fällen der Wegverlegung des Hauptwohnsitzes oder des Unterlassens der Hinverlegung des Haupthausstands an den Beschäftigungsort gegeben ist, ist geklärt (Hinweis auf BFH-Urteil vom 5. März 2009 VI R 23/07, BFHE 224, 420, BStBl II 2009, 1016; VI R 58/06, BFHE 224, 413, BStBl II 2009, 1012).

    Zur Frage der Wegverlegung des Hauptwohnsitzes in Fällen der doppelten Haushaltsführung hat der BFH entschieden (BFH-Urteile vom 5. März 2009 VI R 23/07, BFHE 224, 420, BStBl II 2009, 1016; VI R 58/06, BFHE 224, 413, BStBl II 2009, 1012).

  • BFH, 05.03.2009 - VI R 58/06

    Rechtsprechungsänderung bei doppelter Haushaltsführung in sog.

    Auszug aus BFH, 12.12.2012 - VI B 50/12
    NV: Die Rechtsfrage, ob eine aus beruflichem Anlass begründete doppelte Haushaltsführung auch in den Fällen der Wegverlegung des Hauptwohnsitzes oder des Unterlassens der Hinverlegung des Haupthausstands an den Beschäftigungsort gegeben ist, ist geklärt (Hinweis auf BFH-Urteil vom 5. März 2009 VI R 23/07, BFHE 224, 420, BStBl II 2009, 1016; VI R 58/06, BFHE 224, 413, BStBl II 2009, 1012).

    Zur Frage der Wegverlegung des Hauptwohnsitzes in Fällen der doppelten Haushaltsführung hat der BFH entschieden (BFH-Urteile vom 5. März 2009 VI R 23/07, BFHE 224, 420, BStBl II 2009, 1016; VI R 58/06, BFHE 224, 413, BStBl II 2009, 1012).

  • BFH, 11.12.2012 - IX R 7/12

    Wesentliche Beteiligung innerhalb der letzten fünf Jahre i. S. des § 17 Abs. 1

    Auszug aus BFH, 12.12.2012 - VI B 50/12
    Der erkennende Senat hat --wie oben schon ausgeführt-- in dem Revisionsverfahren zur Frage des Wohnens am Beschäftigungsort mittlerweile mit Urteil in BFHE 239, 449, BStBl II 2012, 835 entschieden.
  • BFH, 27.05.2009 - VI B 123/08

    Vorteil aus der privaten Nutzung eines betrieblichen Kraftfahrzeugs als

    Auszug aus BFH, 12.12.2012 - VI B 50/12
    Die Rechtsfrage muss klärungsbedürftig und in dem angestrebten Revisionsverfahren klärungsfähig sein (ständige Rechtsprechung, vgl. BFH-Beschluss vom 27. Mai 2009 VI B 123/08, BFH/NV 2009, 1434, m.w.N.).
  • BFH, 16.11.2011 - VI R 19/11

    Offensichtlich verkehrsgünstigere" Straßenverbindung zwischen Wohnung und

    Auszug aus BFH, 12.12.2012 - VI B 50/12
    b) Entgegen der Auffassung des Klägers enthält das Urteil des FG auch keine Rechtssätze, die von denen der Senatsentscheidungen vom 16. November 2011 VI R 46/10 (BFHE 236, 57, BStBl II 2012, 470) und VI R 19/11 (BFHE 236, 65, BStBl II 2012, 520) zur Frage des Vorliegens einer offensichtlich verkehrsgünstigeren Straßenverbindung abweichen würden.
  • BFH, 16.11.2011 - VI R 46/10

    Keine Berücksichtigung einer tatsächlich nicht benutzten Verbindung als

    Auszug aus BFH, 12.12.2012 - VI B 50/12
    b) Entgegen der Auffassung des Klägers enthält das Urteil des FG auch keine Rechtssätze, die von denen der Senatsentscheidungen vom 16. November 2011 VI R 46/10 (BFHE 236, 57, BStBl II 2012, 470) und VI R 19/11 (BFHE 236, 65, BStBl II 2012, 520) zur Frage des Vorliegens einer offensichtlich verkehrsgünstigeren Straßenverbindung abweichen würden.
  • BVerfG, 20.08.2013 - 2 BvR 1008/11

    Nichtannahmebeschluss ohne Begründung: Einkommensteuerrecht - Pauschaler

    Auszug aus BFH, 12.12.2012 - VI B 50/12
    Zutreffend ist das FG insoweit davon ausgegangen, dass die Verfassungsbeschwerde 2 BvR 1008/11 gegen den Beschluss des Senats vom 15. März 2011 VI B 145/10 (BFH/NV 2011, 983) sein Ermessen nicht dahingehend einengt, dass das Verfahren auszusetzen ist.
  • FG Hessen, 19.05.2010 - 12 K 2497/09

    Steuerermäßigung für Handwerkerleistungen nach § 35a EStG

    Auszug aus BFH, 12.12.2012 - VI B 50/12
    c) Soweit der Kläger eine Divergenz gegenüber dem Urteil des Hessischen FG vom 19. Mai 2010  12 K 2497/09 (Entscheidungen der Finanzgerichte 2011, 529) hinsichtlich der Rundung von Entfernungskilometern rügt, gilt Entsprechendes.
  • BFH, 15.03.2011 - VI B 145/10

    Pauschaler Kilometersatz

  • BFH, 06.11.2007 - VI B 70/07

    Doppelte Haushaltsführung eines Alleinstehenden

  • BFH, 20.12.1991 - VI R 42/89

    Zur Höhe der Werbungskosten für Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte bei

  • BFH, 12.10.2006 - VI B 154/05

    Berufliche Veranlassung von Reiseaufwendungen; Sicherung einer einheitlichen

  • BFH, 05.03.2003 - VII B 381/02

    NZB; Verfahrensmangel; Aussetzung des Verfahrens

  • BFH, 08.07.2015 - VI B 5/15

    NZB gegen FG-Urteil, mit dem eine Restitutionsklage abgewiesen wurde -

    Dementsprechend gebietet eine schlüssige Darlegung eines Verfahrensmangels in der Form der ermessensfehlerhaften Nichtaussetzung des Verfahrens Ausführungen dazu, aufgrund welcher konkreten Umstände des Falles das dem FG hierbei eingeräumte Ermessen ausnahmsweise "auf Null reduziert" und die Aussetzung des Verfahrens deshalb aufgrund der besonderen Umstände des Falles die einzig richtige Entscheidung gewesen sein soll (Senatsbeschluss vom 12. Dezember 2012 VI B 50/12, BFH/NV 2013, 1618).
  • BFH, 23.07.2020 - VIII B 157/19

    Aufwendungen zur Abwehr eines Überbaus auf einem vermieteten Grundstück

    An der Klärungsbedürftigkeit fehlt es, wenn die Rechtsfrage bereits durch die Rechtsprechung des BFH hinreichend geklärt ist und keine neuen Gesichtspunkte erkennbar sind, die eine erneute Prüfung und Entscheidung dieser Frage durch den BFH erforderlich machen (BFH-Beschluss vom 12.12.2012 - VI B 50/12, BFH/NV 2013, 1618).
  • BFH, 10.12.2014 - V B 145/14

    Keine Rechtsbeschwerde gegen unzulässige Anhörungsrüge, Richterablehnung nach

    Einem Ablehnungsgesuch fehlt das Rechtsschutzinteresse, wenn es im abgeschlossenen Verfahren nach Beendigung der Instanz gestellt wird und es sich daher nicht mehr auf die Sachentscheidung des Gerichts auswirken könnte (BFH-Beschlüsse vom 12. Dezember 2012 VI B 50/12, BFH/NV 2013, 1618; vom 17. August 2007 IV B 143/06, nicht veröffentlicht).
  • BFH, 23.07.2020 - 8 U 171/19

    Aufwendungen zur Abwehr eines Überbaus sind keine Werbungskosten

    An der Klärungsbedürftigkeit fehlt es, wenn die Rechtsfrage bereits durch die Rechtsprechung des BFH hinreichend geklärt ist und keine neuen Gesichtspunkte erkennbar sind, die eine erneute Prüfung und Entscheidung dieser Frage durch den BFH erforderlich machen (BFH-Beschluss vom 12.12.2012 - VI B 50/12, BFH/NV 2013, 1618).
  • FG Hamburg, 04.02.2016 - 3 K 298/15

    (A. Finanzgerichtsordnung/Abgabenordnung/Grundgesetz: 1. Doppelte

    Insbesondere nach Urteilsverkündung scheidet eine Wiedereröffnung aus (BFH, Beschlüsse vom 12.12.2012 VI B 50/12, BFH/NV 2013, 1618; vom 09.06.2011 XI B 67/10, BFH/NV 2011, 1714; vom 23.06.1994 I B 211/93, BFH/NV 1995, 183, Juris Rz. 10).
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